Stellen Sie sich unter Selbstverwaltung! Lesen Sie zunächst Ihre Rechte gemäß der 83. Resolution der 56. Generalversammlung / Anlage - UN Resolution 56/83 vom 12. Dezember 2001.
Artikel 8
Von einem Staat geleitetes oder kontrolliertes Verhalten
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe dabei faktisch im Auftrag oder unter der Leitung oder Kontrolle dieses Staates handelt.
Artikel 9
Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
Wir haben konkrete Hilfen und unmittelbar Unterstützung für die “Kunden” der Arge Mönchengladbach und Heinsberg geleistet.
Dabei kam an das Tageslicht, daß Manipulationstechniken in der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung (in der Hauptsache Neurolinguistische Programmierung NLP) eingesetzt werden.
Überwiegend werden von den Machenschaften die Frauen erreicht.
Darunter wiederum stellen die allein erziehenden Mütter mit kleinen Kindern die größte Fraktion dar - und hochschwangere Frauen oder Mütter mit Kleinkindern.